Finaxum
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Finaxum/Beschwerdeverfahren
Rechtliches

Beschwerdeverfahren

1. Interne Beschwerdestelle

Wir nehmen jede Beschwerde ernst. Wenn Sie mit einer Leistung, einem Verhalten oder einer Entscheidung von Finaxum unzufrieden sind, wenden Sie sich bitte zunächst an uns: Finaxum GmbH z.Hd. Beschwerdemanagement Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main E-Mail: beschwerde@finaxum.de Telefon: +49 69 9999 8888 (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr CET) Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von zwei Werktagen und bemühen uns, Ihnen innerhalb von vier Wochen eine vollständige Antwort zu geben. Bei komplexen Sachverhalten informieren wir Sie über den voraussichtlichen Bearbeitungszeitpunkt.

2. Ombudsmann für Wertpapiergeschäfte

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder wir Ihre Beschwerde abgelehnt haben, können Sie sich an die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden: Ombudsmann für Wertpapiergeschäfte beim Deutschen Aktieninstitut e.V. Niedenau 13–19, 60325 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 2272 84-0 E-Mail: ombudsmann@dai.de Internet: www.dai.de/ombudsmann Das Ombudsmannverfahren ist für Sie als Verbraucher kostenlos. Es kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie zuvor den internen Beschwerdeweg bei Finaxum beschritten haben und dieser erfolglos geblieben ist, oder wenn Finaxum nicht innerhalb von acht Wochen auf Ihre Beschwerde reagiert hat.

3. BaFin-Beschwerde

Unabhängig vom Ombudsmannverfahren haben Sie das Recht, eine Beschwerde direkt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Internet: www.bafin.de/beschwerde Telefon: +49 228 4108-0 Die BaFin führt ein aufsichtsrechtliches Verfahren durch und ist keine Schlichtungsstelle; sie kann jedoch aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber Finaxum ergreifen, wenn sich Beschwerden als berechtigt erweisen.

4. Europäische Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbrauchern und Unternehmen eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglicht: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Finaxum ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, außer den oben genannten (Ombudsmann für Wertpapiergeschäfte).

5. Zeitrahmen und Verfahren

Für alle Beschwerden gilt: — Eingangsbestätigung: innerhalb von 2 Werktagen — Vollständige Bearbeitung: innerhalb von 4 Wochen — Bei Verzögerungen: schriftliche Zwischennachricht — Dokumentation: Alle Beschwerden werden mindestens 5 Jahre aufbewahrt (§ 80 WpHG) — Beschwerderegister: Finaxum führt ein internes Beschwerderegister gemäß den MiFID-II-Anforderungen
Stand: April 2026 · Finaxum GmbH · Frankfurt am Main